Arbeitsrecht
Wir wissen, dass Fragen aus dem Arbeitsrecht für unsere Mandanten zu den heikelsten und wichtigsten Angelegenheiten zählen, egal ob es sich um internationale Konzerne oder kleinere Unternehmen handelt. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gelangen auch erfahrene HR- bzw. Rechtsabteilungen an Grenzen.
Wir kümmern uns für unsere Mandanten um nationales und grenzüberschreitendes Arbeitsrecht. Denn uns ist bewusst, dass tschechisches (Arbeits-)Recht für Arbeitgeber in internationalen Konstellationen von genauso großer Bedeutung sein kann wie nationales Recht. Am schwierigsten ist aber die Verbindung beider Rechtsordnungen.
Mit unseren international erfahrenen Experten helfen wir Ihnen, diese Herausforderungen im Arbeitsrecht zu meistern: mit praxisorientierter Beratung und strategischer Planung – bei grundsätzlichen strukturellen Fragen ebenso wie im Tagesgeschäft.
Sie benötigen unsere Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an!
Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Im Wettbewerb um die raren Fachkräfte müssen sie sich Wünschen und Vorstellungen für eine neue Arbeitswelt anpassen; zeitliche und örtliche Flexibilität (Remote Work) werden erwartet. Für all das gibt es aber rechtliche Lösungen, bei denen Unternehmen sich arbeitsrechtlich nicht auf zu dünnem Eis bewegen – auch wenn diese Lösungen etwas anders aussehen als in Deutschland.
All das haben wir im Blick, klären mit Ihnen Möglichkeiten und Grenzen. Gemeinsam entwickeln wir passende Lösungen für Ihr Unternehmen, die wir mit Ihnen umsetzen. Themen sind dabei u. a.:
Homeoffice und hybride Arbeitsmodelle inkl. Schnittstellen zum Datenschutz, z. B. „bring your own device“,
flexible Arbeitszeitgestaltung (Vertrauensarbeitszeit, teamorientierte Arbeitszeit etc.),
die Umsetzung von Entgelttransparenz (u. a. Vorbereitung auf Umsetzung der EU-Richtlinie),
Datenschutz/GDPR (u. a. internationaler Austausch personenbezogener Daten, z. B. in grenzüberschreitenden Teams),
Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten (Betriebsübergang etc.) sowie
(arbeitsrechtliche) Compliance (z. B. interne Vorschriften zu den Themen Sicherheit, Korruptionsvermeidung und Datensicherheit).
Sie benötigen Unterstützung bei der strategischen Planung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen? Sprechen Sie uns gerne an!
Auch im tschechischen Arbeitsrecht ist die Gestaltung individueller Verträge im Rahmen gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben essentiell: für eine erfolgreiche Personalakquise und gute Zusammenarbeit mit der Belegschaft, aber auch für Rechtssicherheit im Fall von Auseinandersetzungen. Spezifische Anforderungen des tschechischen Arbeitsrechts, z. B. in Hinblick auf
Urlaub,
Mindestlohn,
Tarifbindungen,
Sozialabgaben oder
Arbeitszeit
haben wir im Blick.
Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung in der Gestaltung von Arbeitsverträgen zur Verfügung: bei der Gestaltung von (Muster-)Verträgen, die im großen Umfang eingesetzt werden sollen, genauso wie bei der Gestaltung komplexer, sehr individueller Verträge mit Geschäftsführern und Vorständen, u. a. mit speziellen Regelungen zu Options- und anderen Leistungsplänen.
Die Beendigung von Arbeitsverträgen ist auch im tschechischen Arbeitsrecht ein heikles Thema: Grundlos ist es in Tschechien nicht möglich, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Das gilt für die Kündigung einzelner Arbeitsverträge wie für einen Stellenabbau im großen Umfang, ggf. grenzüberschreitend. Rechtlich gilt es, in allen Fällen möglichst auf der sicheren Seite zu sein: einerseits um nachhaltig Personalplanung betreiben zu können, andererseits um Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen zu minimieren und arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie in konkreten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, aber auch wenn es darum geht, Unternehmen im großen Rahmen personell zu verändern. Gerade Restrukturierungen und Umstrukturierungen kommen kaum ohne arbeitsrechtliche Maßnahmen aus. Dann ist es sinnvoll, frühzeitig arbeitsrechtlichen Rat einzuholen und entsprechende Maßnahmen mit Weitsicht zu planen, Arbeitnehmervertreter einzubeziehen, betriebliche Vereinbarungen zu verhandeln, auf- und umzusetzen.
Zu folgenden Themen sind wir gerne Ihre Ansprechpartner:
(fristlose) Kündigung von Arbeitsverhältnissen,
Aufhebungsverträge und Abfindungsvereinbarungen,
Prüfung und Umsetzung/Begleitung von Personalabbau bzw. Massenentlassungen sowie
Vertretung vor Arbeitsgerichten – auch grenzüberschreitend.
Sie benötigen Unterstützung im Zusammenhang mit Kündigungen oder der Aufhebung von Arbeitsverträgen? Sprechen Sie uns gerne an!
Die Trennung von Führungskräften wie Vorständen bzw. Geschäftsführern funktioniert anders als im Fall eines normalen Arbeitnehmers – rechtlich und organisatorisch. Nicht selten geht es darum, die ganz konkrete Rechtslage auf individualvertraglicher Basis zu klären, gleichzeitig aber auch – teils durchaus komplexe – gesellschaftsrechtliche Fragen zu beantworten und passende Lösungen zu entwickeln. Genau darum kümmern wir uns, mit jahrelanger Erfahrung in derartigen Fällen und Konstellationen, ob einvernehmlich oder streitbehaftet, außergerichtlich oder vor Gericht.
Nicht zuletzt kümmern wir uns dabei nicht nur um Rechtliches, sondern auch um tatsächliche Aspekte, vor allem wenn es nicht nur zu Differenzen oder „Verfehlungen“ gekommen ist, sondern wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen: bei Bedarf mit Unterstützung von Detekteien oder Sicherheitspersonal, natürlich immer verlässlich und diskret.
Wir unterstützen Sie, wenn Unternehmenstransaktionen auch arbeitsrechtlich bewältigt werden müssen. So kümmern wir uns um die notwendige arbeitsrechtliche Due Diligence und sorgen für Lösungen, wie man auch die arbeitsrechtlichen „Welten“ beteiligter Unternehmen optimal zusammenzuführen kann – bei Bedarf und auf Wunsch gerne in enger Abstimmung mit unserem Team M&A.
Situationen, in denen wir Sie begleiten, sind dabei unter anderem:
Outsourcing und Insourcing von Produktionsprozessen,
Betriebsübergang sowie
Restrukturierung und Insolvenz.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Unternehmen aus allen Branchen im (internationalen) Arbeitsrecht. Und doch hat es sich in den vergangenen 25 Jahren ergeben, dass wir vor allem Unternehmen aus den Bereichen
Immobilien,
Finanzdienstleistungen/Banken,
IT (Hard- und Software, Shared Service Centers),
Energiewirtschaft,
Transportwesen und
verarbeitende Industrie
unterstützen und damit in der Beratung von Unternehmen dieser Branchen über vertiefte Einblicke und Erfahrungen verfügen.