28. 1. 2026

Präventive Restrukturierung: Neue Chance für Unternehmen in der Krise

Am 23. September 2023 trat das Gesetz über die präventive Restrukturierung in Kraft, das neue Möglichkeiten zur Lösung von Krisensituationen von Unternehmern außerhalb von Insolvenzverfahren bietet. Die Instrumente der präventiven Restrukturierung können Unternehmer nutzen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, bei denen aber unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten ist, dass sie in solche finanziellen Schwierigkeiten geraten, dass sie zahlungsunfähig werden, wenn die vorgeschlagenen Restrukturierungsmaßnahmen nicht ergriffen werden. 

Im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren, das alle Gläubiger des Unternehmers einbezieht, sucht sich der Unternehmer die Gläubiger aus, die von der Restrukturierung betroffen sein sollen. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, ihre Forderungen sind aus der Restrukturierung ausgeschlossen. Das zentrale Dokument einer präventiven Restrukturierung ist der vom Unternehmer ausgearbeitete Restrukturierungsplan. Er enthält die Bestimmung der betroffenen Gläubiger und die Restrukturierungsmaßnahmen.
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Dr. Ernst Giese / Mgr. Jitka Sytařová, LL.M.

DTIHK Newsletter Recht & Steuern, Ausgabe 1/2026

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