
4. 6. 2026
Prüfung ausländischer Investitionen (FDI) im Jahr 2026
Wann eine Investition genehmigungspflichtig ist und die weitreichenden Folgen einer unauffälligen Gesetzesänderung
Im Bereich ausländischer Direktinvestitionen (FDI) und der damit verbundenen Fusionen und Übernahmen (M&A) kam es zum 1. November 2025 zu einer stillen, für Investoren jedoch äußerst bedeutsamen Wende. Die Novelle des tschechischen Gesetzes über die Prüfung ausländischer Investitionen (FDI-Gesetz) hat in Kombination mit dem neuen Cybersicherheitsgesetz den Kreis der genehmigungspflichtigen Transaktionen dramatisch erweitert.
Der Mythos vom „europäischen Investor": Wann unterliegt ein deutscher Investor der Prüfung?
Viele Investoren gehen davon aus, dass die FDI-Regulierung grundsätzlich nicht für sie gilt, wenn die erwerbende Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland oder Österreich hat.
Die Realität des tschechischen Gesetzes Nr. 34/2021 Slg. ist jedoch strenger. Die Definition des ausländischen Investors zielt zwar primär auf Personen aus Drittstaaten (außerhalb der EU) ab, umfasst jedoch ausdrücklich auch jede juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, sofern diese Person direkt oder indirekt von einer Person außerhalb der EU kontrolliert wird.
In der Praxis bedeutet dies: Wenn eine deutsche Maschinenbaуgruppe ein tschechisches Unternehmen erwirbt (Share Deal) oder dessen Betrieb bzw. wesentliche Betriebsteile (Asset Deal), muss sie eine Analyse ihrer Eigentümerstruktur bis zur Ebene des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner – UBO) durchführen. Wird diese deutsche Gruppe beispielsweise von einem US-amerikanischen Private-Equity-Fonds, einem britischen Investment Trust oder einer Schweizer Holding kontrolliert, wird sie für Zwecke der tschechischen Regulierung als ausländischer Investor betrachtet.
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Dr. Ernst Giese / Mgr. Radek Werich LL.M.
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