Insolvenzen und Restrukturierungen
Wir gehören zu den Pionieren internationaler Insolvenzen in Tschechien und der Slowakei und zu den Pionieren auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Insolvenzrechts. Unsere langjährige Erfahrung u. a. im Insolvenzrecht macht es uns möglich, mit praxisnaher und nachhaltiger Beratung
Unternehmen in finanziellen Schieflagen weiterzuführen oder sinnvoll zu liquidieren,
Investments zu sichern und
Gläubigern zu helfen, ihre Ansprüche auch grenzüberschreitend optimal durchzusetzen.
Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie umfassend und mit Weitblick bei allen insolvenzrechtlichen Themen beraten und unterstützen. Wir begleiten Sie aktiv und verlässlich durch alle Phasen – von Unternehmenskrise über Insolvenzverfahren bis hin zu einer möglichen Restrukturierung oder Liquidierung, immer in enger Zusammenarbeit mit zugelassenen Insolvenzverwaltern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Sie benötigen unsere Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an!
Geht es um die Themen Unternehmenskrise, Insolvenz und Restrukturierung sind wir zu allen Themen im (grenzüberschreitenden) Insolvenzrecht die idealen Ansprechpartner für
Gesellschafter insolventer/insolvenzbedrohter Unternehmen und
deren Geschäftsführer bzw. Vorstände,
Insolvenzverwalter,
Banken und
Gläubiger insolventer Unternehmen.
Anwaltliche Unterstützung sollte, falls Unternehmen in wirtschaftlichen Turbulenzen stecken, nicht erst beginnen, wenn es eigentlich zu spät ist. Denn in vielen Fällen kann professionelle externe Beratung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte in einer Unternehmenskrise weiteren Schaden von Unternehmen abwenden, ggf. auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dabei geht es einerseits darum, persönliche Risiken für Geschäftsführer oder Vorstände insolvenznaher Unternehmen zu vermeiden. Denen droht nach dem tschechischen Recht nämlich nicht nur eine strafrechtliche Verantwortung, sondern auch eine persönliche Haftung für Außenstände. Es geht aber auch darum, durch frühzeitige umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht zu verhindern, dass aus einer Krise tatsächlich eine Insolvenz wird.
Wir prüfen für Sie Möglichkeiten und Risiken, gestalten und veranlassen alles Notwendige, damit aus einer Krise keine Insolvenz wird – natürlich in Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern oder mit verlässlichen Partnern, die wir Ihnen zur Seite stellen.
Ihr Unternehmen steckt in einer echten Krise? Sie benötigen Unterstützung, um aus dieser Krise herauszukommen? Sprechen Sie uns gerne an!
Das tschechische Insolvenzrecht kennt grundsätzlich zwei Arten von Insolvenzverfahren für Unternehmen: Konkurs und Restrukturierung/Sanierung.
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder droht eine Zahlungsunfähigkeit, wird das Insolvenzverfahren auf Antrag des Unternehmens selbst oder durch einen Gläubigerantrag eröffnet. Für die Unternehmensführung besteht dabei eine gesetzliche Pflicht, im Falle der Zahlungsunfähigkeit unmittelbar einen Insolvenzantrag zu stellen – andernfalls droht den Verantwortlichen neben einem Strafverfahren auch die persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern.
Im Insolvenzverfahren besteht dann die Möglichkeit, das passende Verfahren für die konkrete Situation zu wählen. Hier ist zu entscheiden, ob eine Sanierung sinnvoll und möglich oder ob die Liquidierung der bessere Weg ist.
Ziel eines Konkurses ist, das restliche vorhandene Unternehmensvermögen zu verwerten und möglichst viele Gläubiger zu befriedigen. Die Gesellschafter gehen dabei häufig leer aus, denn Forderungen, die nicht befriedigt werden, erlöschen. Der Konkurs ist auch deshalb nur sinnvoll, wenn keine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht. Die Anmeldung des Konkurses wird wirksam, wenn der Konkursbeschluss im Insolvenzregister veröffentlicht wurde.
Besteht aber die Chance, ein insolventes Unternehmen zu retten, sieht das tschechische Insolvenzrecht die Restrukturierung/Sanierung vor, um eine Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Im Zuge der Sanierung wird das Unternehmen so umstrukturiert, dass es wieder in der Lage ist, Forderungen zu begleichen und wirtschaftlich tätig zu sein. Der Geschäftsbetrieb wird zunächst auf der Grundlage eines Sanierungsplans des Insolvenzgerichts fortgeführt, die Gläubiger überwachen die Umsetzung.
Sie benötigen verlässliche Unterstützung in einem Insolvenzverfahren? Sprechen Sie uns gerne an!
Ist Ihr Unternehmen in eine Krise geraten oder insolvent, unterstützen wir Sie nach Kräften, das Beste aus dieser Situation zu machen, mit folgenden Leistungen:
kurzfristige Krisenberatung,
rechtliche Analyse der derzeitigen Unternehmenssituation,
Beratung und Handlungsvorschläge für Geschäftsführer und Vorstände,
Vorbereitung, Durchführung und Koordination des gesamten Konkurs- bzw. Restrukturierungsverfahrens,
Forderungsanmeldung und Vertretung in Gläubigerversammlungen,
Suche und Auswahl geeigneter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Insolvenzverwalter.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Unternehmen aus allen Branchen im (internationalen) Insolvenzrecht und im Zusammenhang mit Restrukturierungen. Und doch hat es sich in den vergangenen 25 Jahren ergeben, dass wir vor allem Unternehmen aus den Bereichen
Immobilien,
Finanzdienstleistungen/Banken,
IT (Hard- und Software, Shared Service Centers),
Energiewirtschaft,
Transportwesen und
verarbeitende Industrie
unterstützen und damit in der Beratung von Unternehmen dieser Branchen über vertiefte Einblicke und Erfahrung verfügen.