3. 4. 2024
Gesetz über präventive Restrukturierung in Tschechien in Kraft getreten
Die Tschechische Republik hat mit Verspätung das Gesetz Nr. 284/2023 über die präventive Restrukturierung (nachfolgend PrevRestG) verabschiedet, das am 23.9.2023 in Kraft getreten ist. Damit folgt sie der Maßgabe des Art. 34 I Restrukturierungsrichtlinie, welche die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtete, sie bis zum 17.7.2021 umzusetzen. Deutschland war in dieser Hinsicht deutlich schneller, das am 1.1.2021 das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz) in Kraft setzte (s. dazu auch Vallender/Kuglarz NZI 2023, 198). Tschechien hatte mit Verweis auf Art. 34 II Restrukturierungsrichtlinie die Möglichkeit erbeten, die Umsetzung um ein Jahr zu verschieben. Sicherlich lag ein Grund für die Verzögerung im Versuch des Gesetzgebers, den Auswirkungen von COVID auf die Wirtschaft auch in insolvenzrechtlicher Hinsicht entgegenzutreten. Ein Motiv dafür war, dass die Fortentwicklung des tschechischen Insolvenzrechts immer Gegenstand heftiger Diskussionen und Kritik gewesen ist, weshalb sich der Gesetzgeber nicht immer zu notwendigen Reformen ermutigt sieht. Gegenstand dieses Beitrags ist die Darstellung der wesentlichen Leitlinien des PrevRestG und ein Vergleich mit dem StaRUG, soweit sich dieser anbietet. …
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Dr. Ernst Giese / Mgr. Jitka Sytařová, LL.M.
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