
22. 8. 2022
Vertragsrecht in der Tschechischen Republik – Teil 4
Das neue BGB enthält die Unterscheidung zwischen dem Mietvertrag und dem Pachtvertrag, der im BGB1964 nicht geregelt wurde und sich nach Bestimmungen bezüglich des Mietvertrags richtete. Beide befinden sich im zweiten Teil des Sonderteils des Vertragsrechts (§§ 2189 ff. BGB), der die Überlassung einer Sache zum Gebrauch anderer regelt. So sind neben diesen beiden Vertragstypen noch die Bittleihe und Leihvertrag, Lizenzvertrag, Darlehens- und Kreditvertrag als Art und Weise einer solcher Überlassung geregelt. … Weiterlesen >>
Veröffentlicht im WiRO Heft 8/2022 >> Hier
Dr. Ernst Giese / JUDr. Marie Zámečníková, Ph.D.
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