21. 6. 2024

Gesellschaftsrechtliche Nebenvereinbarungen in Tschechien

Dieser Beitrag gewährt einen Überblick über schuldrechtliche Nebenvereinbarungen von Gesellschaftern verschiedener Handelsgesellschaften nach dem tschechischen Recht.
Hierzu sollen ausgewählte Gesellschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung der Innenbeziehungen der jeweiligen Gesellschaft übersichtartig dargestellt werden.

Nach der 2012 durchgeführten Rekodifikation des tschechischen Privatrechts sind nun die bedeutenden Rechtsquellen des tschechischen Handelsrechts das tschechische Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.)[1] und das tschechische Körperschaftgesetz (Gesetz Nr. 90/2012 Slg.)[2].  Das tschechische BGB enthält von nun an nicht nur die allgemeine Regelungen des Privatrechts, sondern auch die Regelung der schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmern[3] also die handelsrechtlichen Vertragsbeziehungen. Das BGB gliedert sich zusammen mit den allgemeinen Bestimmungen und den Schlussbestimmungen in fünf Teile, wobei die schuldrechtlichen Beziehungen im vierten Teil zu finden sind. Die allgemeinen Bestimmungen enthalten die Definition eines Unternehmers, wie auch die Definitionen von den auf den Unternehmer bezogenen Instituten. unter den allgemeinen Bestimmungen sind auch die Grundprinzipien, nach denen sich die handelsrechtlichen Vertragsbeziehungen richten, geschrieben. Im Gegensatz zu der früheren Regelung werden die jeweiligen Vertragsbeziehungen nicht selbständig definiert, sondern unter den einzelnen Vertragstypen mit gewissen Modalitäten zu finden (wie z. B. im Falle des Betriebskaufs, siehe § 2175 BGB ff., etc.). … Weiterlesen >>

[1] Im folgenden nur „BGB“ genannt.
[2] Im folgenden nur „KrpG“ genannt.
[3] siehe z. B. § 558 Abs. 2 BGB

Martin Holler

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Kapitel Tschechien, S. 566 - 579 (PDF - 2,7 MB)

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