WiRO: Vertragsrecht in der Tschechischen Republik – Teil 1

I. Allgemeiner Teil des Vertragsrechts

1. Gesetzliche Grundlagen

Das tschechische Rechtssystem hat aufgrund der Neufassung des Zivilrechts vom 1.1.2014 einen grundlegenden Wandel erfahren, welcher auch das früher geltende Vertragsrecht in seinen Grundzügen verändert hat.

Aufgrund der Neukodifikation ist das Zivilrecht fortan nur noch in einem Gesetzestext zu finden, und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Sb., nachstehend nur „BGB“). Dieses ersetzt neben dem früheren BGB (Gesetz Nr. 40/1964 Sb., nachstehend nur „BGB 1964“) auch weitere, zuvor einzeln geregelte, Gesetze (z. B. Gesetz Nr. 116/1990 Sb., über Miete und Untermiete von Gewerberäumlichkeiten, Gesetz Nr. 72/1994, über Wohnungseigentum, Gesetz Nr. 591/1992 Sb. über Wertpapiere usw.).

Sinn ist es, dass wichtige zivilrechtliche Gesetze nicht mehr einzeln nebeneinander, sondern kompakt in einem Buch zu finden sind, um die Rechtsanwendung zu erleichtern. Das Vertragsrecht ist im Vierten Buch des BGB in den §§ 1721–2893 geregelt. Ergänzend gelten auch hier die Grundsätze des allgemeinen Teils, welche im ersten Buch des BGB geregelt sind. Früher waren die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern sowohl im BGB als auch im Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 513/1991 Sb.) geregelt. Heute befinden sich im Handelskorporationsgesetz1 keine vertraglichen Regelungen mehr, da dieses einzig die Spezialvorschriften bezüglich der jeweiligen handelsrechtlichen juristischen Personen beinhaltet. Sämtliche gesetzlichen Vertragsgrundlagen findet man nunmehr im BGB. >> continue reading

JUDr. Marie Zámečníková, Ph.D. / Dr. Ernst Giese

20.05.2022
by JUDr. Marie Zámečníková, Ph.D. / Dr. Ernst Giese
>> WiRO 5/2022